Die Fassade hinter dem blauen Aktendeckel
Gräueltaten des Josef F. bleiben auch im Prozess unfassbar
von Ralf Isermann
Staatsanwältin Christiane Burkheiser hat versucht, das Grauen in eine kleine Schachtel zu packen. Die Männer und Frauen auf der Geschworenenbank fordert sie auf, den Deckel zu lupfen und zu riechen. Einige verziehen angewidert ihr Gesicht. In der Schachtel sind Gegenstände aus dem modderigen, fensterlosen Kellerverlies, in dem Josef F. 24 Jahre lang seine Tochter Elisabeth gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte. Von unvorstellbarem Martyrium spricht Burkheiser, und weder der Mief des Verlieses noch der öffentliche Auftritt des Täters ändern etwas an dieser Unfassbarkeit.
Wo er geboren sei, fragt Richterin Andrea Humer. “In Amstetten.” Ob er Pensionist sei. “Ja, seit meinem 60. Geburtstag.” F. antwortet im öffentlichen Teil des ersten Verhandlungstages auf alle Fragen der Richterin ruhig und unaufgeregt. Zwischendrin scheint er fast ins Plaudern zu geraten. “Und zwar war das gedacht als Büro”, sagt F., als ihn Humer zum Umbau seines Hauses im Jahr 1974 befragt. Zehn Jahre später kerkerte F. in dem damals gebauten Keller seine 18-jährige Tochter Elisabeth ein.
F. sei “sehr höflich”, sagt der stellvertretende Leiter des Gefängnisses, in dem der Angeklagte seit bald einem Jahr sitzt. So hat die Staatsanwältin ihn auch im vergangenen Jahr nach seiner Festnahme erlebt. “Ein netter alter Herr von nebenan”, sagt sie in Richtung der Geschworenen.
In diesem grässlichen Raum, in dem es schimmelte und stank, entwickelte sich ein von der Staatsanwältin drastisch beschriebener Lebensablauf. “Er kam. Licht aus. Vergewaltigung. Licht an.” 1987 schwängerte F. Elisabeth zum ersten Mal, Tochter Kerstin kam im August 1988 zur Welt. Bis 2003 gebar die heute 42-Jährige sieben Kinder. Der immer gleiche Ablauf bekam nur eine Ergänzung: “Vergewaltigung vor den Augen der Kinder.”
Von den sechs überlebenden Kindern brachte F. drei ans Tageslicht und behauptete, Elisabeth sei zu einer Sekte übergetreten und habe die Kinder vor die Tür gelegt. Drei andere Kinder mussten bis zu ihrer Freilassung im Verlies leben. Ein Kind starb. Nach einer Zwillingsgeburt im Jahr 1996 kam es zu Komplikationen, der Vater half nicht. Zwei Tage später war der kleine Michael tot, weshalb F. wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt ist.
F. bestreitet den Mord, so wie er auch den Vorwurf der Sklaverei zurückweist. Auch beim Vorwurf der Vergewaltigung sieht er sich nur “teilweise schuldig”. Sein Verteidiger Rudolf Mayer behauptet, F. habe sich eine “Zweitfamilie” aufgebaut. F. sei auch kein Monster, er habe schließlich seine älteste Inzest-Tochter im vergangenen Jahr ins Krankenhaus gebracht und damit sein Auffliegen riskiert. “Das Monster, wissen Sie, was das macht? Das bringt alle um. Ende, aus ist”, sagt Mayer. Die Geschworenen wirken nicht so, als ob sie im Verzicht auf die Ermordung der Keller-Familie einen Grund für Milde sehen. Weil die Beweislage erdrückend ist, könnte bereits einen Tag früher als geplant am Donnerstag ein Urteil fallen.













