Menschliche Züge eines Monsters
Josef F. gesteht unter Eindruck der Aussagen seiner Tochter
von Ralf Isermann
Niemand hat sie kommen sehen, niemand sah sie gehen. Aber das Gerücht ist hartnäckig, dass Elisabeth F. trotz ihres 24 Jahre andauernden Martyriums noch einmal ihren Vater Josef F. sehen wollte und unerkannt im Gerichtssaal von Sankt Pölten war. Womöglich hat sie damit die Grundlage dafür gelegt, dass der 73-Jährige einen überraschenden Sinneswandel vollzog und ein vollständiges Geständnis ablegte. Er räumte darin nicht nur den Mord durch Unterlassen an einem seiner Babys ein. F. zeigte auch zum ersten Mal Reue. “Ich bedauere”, sagte er zum Tod des kleinen Michael.
In jedem Fall war F. nach eigenem Bekunden sehr von der elfstündigen Videobefragung seiner Tochter beeindruckt. Nach dem Abspielen der Bänder, auf denen Elisabeth über die Vergewaltigungen durch den Vater, die Geburt der sieben Kinder und den Tod des zwei Tage nach seiner Geburt gestorbenen kleinen Michael 1996 berichtete, benötigte der 73-Jährige psychologische Hilfe. Noch am Mittwochvormittag wirkte er schockiert und beschämt.
F. sei von seiner Mutter ständig geschlagen worden und habe kaum Freunde gehabt, trug die Psychiaterin aus ihrem Gutachten vor. “Herr F. hat seine Kindheit weitgehend in Angst verbracht.” Die Wende vom Opfer zum Täter brachte nach ihrer Auffassung dann ausgerechnet ein positives Erlebnis: Eines Tages habe F. die Schule geschwänzt und sei von einem Lehrer entdeckt worden. Doch statt ihn zu beschimpfen, sei der Lehrer fürsorglich gewesen. “Das war der Wendepunkt in der Beziehung zur Mutter.”
Von nun an habe Josef sich deren Schläge nicht mehr gefallen lassen. Die Umkehr des Ohnmächtigen habe zu einem “grandiosen Machtbedürfnis” geführt. Gleichzeitig sei F. in die Pubertät gekommen, was dieses Bedürfnis mit dem Sexuellen verbunden habe. “Er nimmt wahr, dass er zum Vergewaltigen geboren ist”, sagte Kastner über den Angeklagten, für den sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt empfahl.
In ihren beklemmenden Ausführungen betonte die Gutachterin, dass sie F. trotz seiner Geschichte für voll schuldfähig hält. “Herr F. war immer im Bewusstsein seines schuldhaften Handelns.” Ein schlechtes Gewissen habe er aber nicht gekannt. Er sei in der Lage gewesen, mit seiner Frau und ihren gemeinsamen Kindern ein normales Leben zu führen und dabei das Schicksal seiner Kinder im Kellerverlies auszublenden. Alleine beim Einschlafen und beim Aufwachen habe er daran gedacht.
Wie ein technisches Gutachten belegte, nahm F. skrupellos in Kauf, dass seine eingesperrten Kinder gestorben wären, falls ihm auf seinen Reisen etwas zugestoßen wäre. Eine Zeitschaltuhr, die das Verlies geöffnet hätte, gab es anders als von ihm behauptet nicht.
Die Gutachterin beantwortete auch die Frage, warum ausgerechnet die drittälteste Tochter Elisabeth, damals 18 Jahre alt, von ihrem Vater für das Kellerverlies ausgewählt wurde. F. habe dies mit der großen Ähnlichkeit zu ihr begründet. “Die war so stur wie ich, die war so stark wie ich.” Am Ende ist es ihr vor Gericht gelungen, seinen Willen zu brechen.













